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Jetzt Gütestelle nach BaySchlG auch in Mering

Gemäß dem seit 01.05.2000 in Kraft getretenen bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) können bestimmte zivilrechtliche Klagen nur noch dann vor Gericht erhoben werden, wenn zuvor ein obligatorischer Schlichtungsversuch vor einer entsprechend autorisierten Gütestelle durchgeführt wurde.

Betroffen von der neuen Regelung sind Streitigkeiten
  • vermögensrechtlicher Art über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldwert DM 1.500,- nicht übersteigt
  • über Ansprüche wegen privater Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück, wegen Überwuchses und Hinüberfalls, in Zusammenhang mit einem Grenzbaum oder aus sonstigen Nachbarrechten
  • über Ansprüche wegen einer Verletzung der persönlichen Ehre, sofern diese nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurde.
Nach Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München steht in Mering auch jetzt eine solche "Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz" zur Verfügung.


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