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AKTUELLES

Tätigkeits- & Interessensschwerpunkte


Tätigkeitsschwerpunkte sind solche Fachgebiete, auf denen der Rechtsanwalt seit mindestens zwei Jahren nachhaltig tätig gewesen ist.
Interessensschwerpunkte sind solche Rechtsgebiete, auf denen der Rechtsanwalt bereits tätig ist und darüber hinaus bei ihm die Bereitschaft besteht, sich tiefer in die Materie einzuarbeiten.
Insgesamt sind nicht mehr als fünf Benennungen zulässig.


Internationales Privatrecht

Damit werden Fälle mit internationalem Bezug bezeichnet, also jene Rechtsfälle, in denen ausländisches Recht eine Rolle spielen kann. Das internationale Privatrecht entscheidet als nationales Recht in Form von sog. "Kollisionsnormen" darüber, welches nationale oder interlokale Recht zur Anwendung kommt.
Beispiele: Ein Deutscher hat in Österreich ein Testament gemacht und stirbt in Frankreich; oder: Ein Schweizer hat in Dänemark eine Spanierin geheiratet, lebt mit ihr vorwiegend in Frankreich und will sich nun scheiden lassen; oder: Ein in den USA geborener Deutscher möchte in Rumänien ein Kind adoptieren und mit ihm in Deutschland leben.


Mietrecht

Dieses Gebiet betrifft Geschäfts- und Wohnraummiete inklusive der Pacht. Dazu gehört nicht nur die Gestaltung von Mietverträgen, sondern auch rechtliche Aspekte von Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen.

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht im weitesten Sinne, aber auch alle Rechtsnormen, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, inklusive des Zivilprozessrechts.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Unterschieden wird zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht. Das erstere ist das Strafrecht im eigentlichen Sinne. Es bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen. Das formelle Strafrecht oder Strafprozessrecht enthält die Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, in dem das materielle Strafrecht im Einzelfall angewandt wird. Dazu gehört auch das Recht der Ordnungswidrigkeit.


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© 1999- Rechtsanwaltskanzlei Peter Pietsch, Fürstenfeldbruck